Die Eignungsfrage zur MPU
Im Fahrerlaubnisrecht spielt der Begriff “Eignung” eine Schlüsselrolle. Im Gesetz heißt es
dazu: “Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen
und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen
verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat.”
Die Erteilung und der Fortbestand einer Fahrerlaubnis setzen voraus, dass Betroffene
geeignet sind. Anders formuliert: Sofern ein Fahrerlaubnisbewerber (in den Fällen, in denen der Betroffene keine Fahrerlaubnis hat) oder ein Fahrerlaubnisinhaber (in den Fällen, in denen der Betroffene noch seine Fahrerlaubnis hat) nicht oder nicht mehr geeignet ist, wird eine beantragte Fahrerlaubnis nicht erteilt, bzw. eine bestehende Fahrerlaubnis entzogen (wegen Vorfall in der Vergangenheit, welcher bei der Behörde Bedenken gegen die Eignung verursachte). Zu beachten ist dabei, dass ein vorhandener Führerschein nicht automatisch bedeutet, dass die Fahrerlaubnis noch vorhanden wäre.
Die MPU hat den Hintergrund, dass sie der Fahrerlaubnisbehörde als Grundlage für ihre
Entscheidung zu dient, ob die untersuchte Person zum Führen von Kraftfahrzeugen (noch)
geeignet ist oder nicht. Das Ergebnis wird in einem ausführlichen Gutachten festgehalten, ein solches hat etwa 15 bis 20 A4- Seiten. Sofern die Eignung der untersuchten Person festgestellt wird, spricht man von einem “positiven” Gutachten, in der Regel folgt die Behörde auch der Empfehlung des Gutachters und erteilt die Fahrerlaubnis. Ein “negatives” Gutachten liegt dann vor, wenn die Eignung der untersuchten Person nach dem Gutachten nicht festgestellt werden kann – das wiederum bedeutet, dass auch hier die Behörde der gutachterlichen Empfehlung folgen wird, und keine Fahrerlaubnis erteilen wird. Es gibt aber auch solche Gutachten, in denen die Eignung nachträglich wieder hergestellt werden kann ohne eine neuerliche MPU ablegen zu müssen.
Dies wird meist dann gewährt, wenn durch Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung angenommen wird, dass danach
wieder Eignung vorliegt. Die Behörde wird in der Regel einer Erteilung der Fahrerlaubnis
zustimmen, wenn der Gutachter eine solche Kursempfehlung ausspricht und der Kurs vom
Betroffenen erfolgreich und zeitnah absolviert wurde.
geschrieben von:
Kurt Stranz
MPU Beratung / MPU Vorbereitung
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